Das Jahr 2025 bringt viele neue gesetzliche Vorgaben mit sich: Der CO2-Preis wurde erhöht, Stromtarife werden dynamischer und mehrere Bundesländer setzen auf eine erweiterte Solarpflicht. Was sich für Immobilienbesitzer und Mieter im neuen Jahr ändert, ist finden Sie hier.
Ungewiss ist noch, wie es nach den Neuwahlen im Februar 2025 mit der Heizungsförderung weitergeht. Deshalb unser Tipp: Wer eine Heizungsmodernisierung plant, stellt am besten jetzt noch den Förderantrag!
Die Erhöhung des CO2-Preises, eine Einbaupflicht für Smart Meter und dynamische Stromtarife sind nicht die einzigen Neuerungen, die Immobilienbesitzer und Mieter betreffen. Auch wer einen bestimmten Wohnraumofen hat oder einen Neubau plant, ist gut beraten, sich über neue gesetzliche Vorgaben zu informieren.
Höhere Heizkosten
Seit 1. Januar dieses Jahres ist der Preis für eine Tonne CO2 von 45 Euro auf 55 Euro gestiegen. Eine Beispielrechnung der Verbraucherzentrale NRW zeigt, dass für ein älteres Einfamilienhaus mit einem typischen Jahresverbrauch von 20.000 kWh dadurch zusätzliche Kosten von 263 Euro pro Jahr für eine Gasheizung und 349 Euro pro Jahr für eine Ölheizung anfallen. In Mietwohngebäuden werden die Zusatzkosten anteilig zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt.
Zügiger Einbau von Smart Metern
Beschleunigt werden soll der Einbau von intelligenten Messsystemen. Deshalb sind Messstellenbetreiber, meist der örtliche Netzbetreiber, seit 1. Januar 2025 dazu verpflichtet, bestimmte Haushalten mit Smart Metern auszustatten. Dies betrifft:
Dynamische Stromtarife und Informationspflicht
Seit Anfang des Jahres sind Energieversorger dazu verpflichtet, einen dynamischen Stromtarif anzubieten, der sich an den täglichen Spotpreisen an der Börse orientiert. Verbindlich festgelegt ist zudem, die Kunden über die Tarifkosten sowie über die Vor- und Nachteile der im Tagesverlauf schwankenden Strompreise umfassend zu informieren. Die rechtliche Grundlage für dynamische Tarife ist das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende.
Bundesländer für den Ausbau von Solardächern
In mehreren Bundesländern gibt es 2025 neue oder erweiterte gesetzliche Solar(dach)pflichten. Maßgeblich ist in der Regel der Zeitpunkt des Bauantrags.
Bestimmte Wohnraumöfen bleiben kalt
Rund zwölf Millionen Einzelfeuerstätten, also Kaminöfen, Heizkamine, Heizeinsätze, Herde und Grundöfen, gibt es in deutschen Wohnräumen. Seit dem Jahresbeginn sind Kamine, Herde und Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, von einer möglichen Zwangsstilllegung durch den Schornsteinfeger bedroht. Für diese Produkte endete zum 31. Dezember 2024 die Übergangsfrist der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV).
Damit die betroffenen Anlagen weiterhin zeitlich unbegrenzt in Betrieb bleiben dürfen, müssen sie seit dem 1. Januar 2025 folgende Emissionsgrenzwerte der 1. BImSchV einhalten: 0,15 Gramm je Kubikmeter Abgasluft für Staub und 4 Gramm je Kubikmeter Abgasluft für Kohlenstoffmonoxid (CO).
"Gebäudetyp E": schneller und günstiger bauen
Noch nicht beschlossen, aber schon als Gesetzentwurf der Ampel-Regierung vorliegend, erfährt das "Gebäudetyp-E-Gesetz" Zustimmung auch von den Unionsparteien. Deshalb ist die Einführung im Laufe des Jahres 2025 wahrscheinlich. Das "Gebäudetyp-E-Gesetz" soll es einfacher machen, von gesetzlich nicht zwingenden Standards beim Bauen abzuweichen - ohne die Qualität und Sicherheit der Gebäude zu beeinträchtigen. Es steht also für die Möglichkeit, bei Neubauvorhaben und im Bestand schneller, einfacher, innovativer und kostengünstiger zu bauen.
Zukunft der Heizungsförderung unklar
Ungewiss bleibt allerdings nach dem vorzeitigen Ende der Ampel-Koalition die Zukunft der KfW-Heizungsförderung. Zum einen liegt der beschlossene Bundeshaushalt für 2025 nicht vor, zum anderen ist unklar, ob es bei den Bundestagswahlen im Februar 2025 zu einer politischen Neuausrichtung kommt. Die CDU/CSU hat im Falle einer Regierungsübernahme signalisiert, umfassende Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie am Gebäudeenergiegesetz (GEG) vornehmen zu wollen. Wer eine Heizungsmodernisierung plant, sollte daher zeitnah die aktuell zur Verfügung stehenden KfW-Förderzuschüsse zumindest beantragen.
Quelle: intelligent heizen (ots)- presseportal.de/pm/175917/5957577
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