Blog-Layout

zurück

Gemeinsamer Mietvertrag: Wer auszieht, haftet weiterhin

Ob Pärchen oder WG: Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam einen Mietvertrag unterschreiben, haben alle die gleichen Rechte und Pflichten. Der Auszug einer Person ändert daran erst einmal nichts - sie ist trotzdem weiter für Mietzahlungen oder Schäden verantwortlich.


Eheleute, Partnerschaften oder Wohngemeinschaften: Oft unterschreiben alle, die einziehen, den Mietvertrag gemeinsam als Hauptmieterinnen oder Hauptmieter. Damit tragen sie gemeinsam die Mietkosten und andere vertragliche Verpflichtungen für die Wohnung. Die konkrete Aufteilung muss die Mietgemeinschaft selbst festlegen. Möchte eine Partei ausziehen, gilt der gemeinsame Vertrag trotzdem weiter: Ein Auszug allein beendet das Mietverhältnis nicht. Die Vermieterseite kann die Miete und andere Kosten weiterhin von allen Parteien einfordern.

 

Kündigung geht nur gemeinsam

Grundsätzlich gilt zudem: Unterzeichnen mehrere Parteien einen Mietvertrag, können sie diesen nur gemeinsam kündigen. Will eine Person ausziehen, die andere aber weiter in der Wohnung bleiben, muss der Mietvertrag umgeschrieben werden. Doch das geht nur, wenn die Vermieterseite damit einverstanden ist: Daher sollte schon bei Abschluss eines Mietvertrags schriftlich festgehalten werden, was beim Auszug von nur einer Partei geschieht. Sonst kann ein Mieter oder eine Mieterin unter Umständen allein gar nicht kündigen - und erlebt eine unangenehme Überraschung. Denn im schlimmsten Fall ist eine rechtliche Auseinandersetzung notwendig, um aus dem Mietvertrag herauszukommen. Und so lange bleibt man in der Haftung für Miete, Nebenkosten und sogar Schäden an der Mietsache, selbst wenn man längst ausgezogen ist. Anders liegt der Fall, wenn in einer WG jedes Mitglied einen einzelnen Vertrag mit der Vermieterpartei geschlossen hat oder wenn im Mietvertrag explizit geregelt ist, dass eine der Parteien kündigen kann.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:


  • Gerade bei Wohngemeinschaften werden immer wieder Zimmer frei. Wenn nicht jeder einen eigenen Mietvertrag hat, empfiehlt sich eine sogenannte "Nachfolge-Klausel" im Mietvertrag einzufügen oder die Untervermietung ausdrücklich zu erlauben. 
  • Regelungen zur anteiligen Miethöhe und zur Nebenkostenabrechnung sollten immer schriftlich festgehalten werden. 
  • Wenn die Mietparteien verheiratet waren und sich trennen, gelten besondere Regelungen für die Kündigung von Mietverträgen.


Quelle: Presseportal (ots) - presseportal.de/pm/63400/5953645

Über die Eigentümer Allianz BVFI24

Die Deutsche Eigentümer Allianz BVFI24 ist Ihr starker Partner für Immobilieneigentümer und -investoren. Wir setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein – ob bei Fragen rund um Immobilienrecht, Eigentumsschutz oder Markttrends. Unser Ziel ist es, Ihnen als Eigentümer die bestmögliche Beratung und Vertretung zu bieten, damit Sie Ihre Immobilienwerte optimal sichern und entwickeln können. Vertrauen Sie auf unser Expertennetzwerk und profitieren Sie von exklusiven Vorteilen, die Ihre Eigentümerrechte stärken. www.bvfi24.de

BVFI24 - Die Eigentümer Allianz

24. Februar 2025
Vorläufiges Ergebnis der Bundestagswahl 2025 steht fest
18. Februar 2025
Verbraucher lieben Eigenmarken - hohe Preise werden zum Dämpfer für Marken-Produkte
17. Februar 2025
KfW Research: Stimmung im Mittelstand bessert sich geringfügig
14. Februar 2025
Energieeffizienz im Blick: Der Energieausweis als Schlüssel zur Immobilie
13. Februar 2025
Bundesregister Nachhaltigkeit startet als neuer Wegweiser für nachhaltiges Bauen
13. Februar 2025
Richtig heizen im Winter: Tipps für den Endspurt Richtung Frühjahr
11. Februar 2025
Renten 2025: Fünf wichtige Änderungen
10. Februar 2025
Steigende Kreditbelastung: Wenn Kreditraten zur Herausforderung werden
6. Februar 2025
Bessere Energieeffizienz & weniger Energieverbrauch: Was lohnt sich für Altbauten?
5. Februar 2025
BGH erklärt Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld für unwirksam
4. Februar 2025
Wenn Start-ups pleitegehen
3. Februar 2025
Neue gesetzliche Regeln rund ums Heizen
Weitere Beiträge
Share by: