Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz ergänzt. Grundlage dafür war die Bekanntmachung des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes vom 27. Dezember 2024.
Die aktualisierte Fassung ersetzt die bisherigen Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GWG). Ergänzt wurden unter anderem Hinweise zu verstärkten Sorgfaltspflichten bei Kryptowertetransfers von oder zu selbst gehosteten Adressen.
Die Anpassung der Auslegungs- und Anwendungshinweise hatte die BaFin bei der Geldwäsche-Fachtagung am 5. Dezember 2024 angekündigt. Der entsprechende Gesetzesentwurf war bereits in der im Sommer 2024 veröffentlichten Konsultationsfassung der Hinweise berücksichtigt worden.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de
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