Die Förderung von Wärmepumpen in Deutschland bleibt trotz des Regierungswechsels bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat bestätigt, dass das Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) weiterhin im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung fortgeführt wird. Somit können Antragsteller, die eine Förderzusage erhalten haben, darauf vertrauen, sofern keine falschen Angaben gemacht wurden. Änderungen an der Förderung könnten nur durch eine zukünftige Bundesregierung vorgenommen werden.
Seit dem 27. Februar 2024 können Eigentümer von Einfamilienhäusern staatliche Fördermittel für den Austausch ihrer alten Gas- oder Ölheizungen gegen erneuerbare Alternativen beantragen. Seit dem 28. Mai gilt dies auch für private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Nachfrage nach Förderungen, insbesondere für den Einbau von Wärmepumpen, ist seit September 2024 stark gestiegen. Allein seit Januar 2025 wurden bereits 35.800 Anträge gestellt.
Die Förderquote für private Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen kann bis zu 70 Prozent betragen. Die Grundförderung für den Einbau klimafreundlicher Heizungen liegt einkommensunabhängig bei 30 Prozent der Investitionskosten. Zusätzlich gibt es Effizienzboni von 5 Prozent für bestimmte Wärmepumpen und einen Einkommensbonus von weiteren 30 Prozent für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von weniger als 40.000 Euro. Insgesamt ist die Förderung pro Haushalt auf maximal 70 Prozent der Investitionskosten gedeckelt.
Trotz der gesicherten Förderung gibt es Diskussionen über mögliche Kürzungen der Fördermittel im Jahr 2025. Das Bundeswirtschaftsministerium betont jedoch, dass ein Förderstopp nicht zu befürchten sei. Hausbesitzer sollten dennoch aktuelle Entwicklungen genau beobachten, da sich die Förderlandschaft in den kommenden Jahren verändern könnte.
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