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Grillen ohne Streit

Wenn's dem lieben Nachbarn nicht gefällt

Das Thema „Grillen“ spielt in vielen Nachbarschaften eine wichtige Rolle und kann sowohl Freude als auch Konflikte hervorrufen. Während das Grillen für viele Menschen ein geselliges Ereignis darstellt, kann es in dicht besiedelten Wohngebieten auch zu Unstimmigkeiten führen. Insbesondere Fragen zur Belästigung durch Rauch, Geruch und Lärm führen oft zu Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn. 


In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche Regelung zum Grillen, jedoch spielen das Nachbarschaftsrecht, lokale Verordnungen sowie Gerichtsentscheidungen eine wesentliche Rolle. Grundsätzlich ist das Grillen erlaubt, allerdings darf es nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen für die Nachbarn führen.


Nach § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) müssen Nachbarn Immissionen wie Rauch, Gerüche und Lärm grundsätzlich dulden, solange diese das ortsübliche Maß nicht überschreiten und die Benutzung des Grundstücks nur unwesentlich beeinträchtigen. Was als „ortsüblich“ und „wesentlich“ gilt, ist jedoch immer eine Frage des Einzelfalls und wird von Gerichten unterschiedlich bewertet.


Typische Konfliktpunkte


Rauch und Geruch:  Einer der häufigsten Streitpunkte ist der Rauch, der beim Grillen entsteht, sowie der damit verbundene Geruch. Wenn der Rauch regelmäßig in die Wohnung des Nachbarn zieht oder der Geruch als unangenehm empfunden wird, kann dies als unzumutbare Beeinträchtigung gewertet werden.

Einige Gerichte haben entschieden, dass das Grillen auf dem Balkon oder im Garten in bestimmten Frequenzen und unter bestimmten Bedingungen toleriert werden muss, während andere Urteile strengere Maßstäbe anlegen.

Lärm:  Auch Lärm, der durch Grillfeiern entsteht, kann ein Konfliktpunkt sein. Hier greifen die allgemeinen Ruhezeiten, die in den meisten Bundesländern von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens gelten. Während dieser Zeiten ist Lärm auf ein Minimum zu reduzieren.

Häufigkeit des Grillens:  Gerichte haben in der Vergangenheit unterschiedlich entschieden, wie oft das Grillen zulässig ist. Während manche Urteile bis zu 25 Grillveranstaltungen im Jahr für zumutbar halten, haben andere die Zahl auf ein Minimum reduziert, insbesondere wenn das Grillen auf einem Balkon stattfindet.


Präventive Maßnahmen und Empfehlungen


Kommunikation:  Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung von Konflikten ist eine offene Kommunikation mit den Nachbarn. Absprachen über Zeiten und Häufigkeiten des Grillens können Spannungen von vornherein vermeiden.

Richtige Ausrüstung:

Die Verwendung eines Elektrogrills anstelle eines Holzkohlegrills kann die Rauchentwicklung reduzieren und so potenzielle Konflikte minimieren.

Einhaltung der Ruhezeiten:  Die Beachtung der Ruhezeiten sowie Rücksichtnahme auf die Lautstärke sind essenziell, um nachbarschaftliche Konflikte zu vermeiden.

Kompromissbereitschaft:  In Fällen, in denen eine Einigung nicht möglich scheint, kann eine Mediation durch Dritte (z.B. Schiedspersonen) hilfreich sein.


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