Bund sucht Pilotprojekte für innovatives Bauen - mit diesem neuen Programm will die Bundesregierung experimentlle Ansätze für energieeffizientes und ressourcenschonendes Bauen prämieren. Was darunter zu verstehen ist, erklärt Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD):
Förderfähig sind die Planung, Erprobung, Umsetzung und Evaluierung von Pilotprojekten des zukunftsgerechten Bauens mit einem besonderen Innovationspotential ab einem Gesamtprojektvolumen von 2,5 Mio EUR. Die Förderung beschränkt sich nicht auf auf den Bau eines Gebäudes allein sondern schließt alle möglichen Projekte im Umfeld ein.
Die Projekte sollten aber mindestens über eine öffentlich spürbare Impulswirkung verfügen, z.B. eine besondere städtebauliche Situation oder ähnliches.
Die ausgewählten Projekte sollen dann durch geeignete Forschungseinrichtungen wissenschaftlich begleitet werden. So sollen möglichst viele Erkenntnisse hinsichtlich der Planung und Umsetzung von innovativen Vorhaben gewonnen und in die Breite getragen werden. Daher werden Projekte in verschiedenen Themengebieten und Umsetzungsphasen gefördert. Vor diesem Hintergrund teilt sich die Förderung in zwei Förderkategorien auf:
Förderkategorie A – Konzeptfindung, Innovationstransfer und integrierte Planung
Hier werden Vorhaben in frühen Planungsphasen gefördert. Der Schwerpunkt soll dabei auf den Innovationstransfer (Überführung von neuen Erkenntnissen und Ansätzen aus der Forschung in die Planung) sowie der wissenschaftlichen Begleitung gelegt werden.
Förderkategorie B – Bauliche Umsetzung und Erprobung
Hier soll dann die experimentelle und bauliche Umsetzung von innovativen Ansätzen gefördert werden. Unter anderem soll die Umsetzung von baulichen Lösungen angeregt werden, die neue Wege in Nachhaltigkeit und Innovation gehen. Auch diese Umsetzung und Erprobung soll wissenschaftlich begleitet werden.
Das Förderprogramm wird von dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und der Bundesstiftung Bauakademie (BSBA) umgesetzt. Interessierte können ihre Projektskizze bis zum 12. November 2024 bei der Bundesstiftung Bauakademie einreichen. Ein Gremium aus Expertinnen und Experten wird die Projekte bewerten und dem BMWSB die für eine Förderung ausgewählten Vorhaben vorschlagen.
Die Projekte werden mit bis zu 25 % der zuwendungs- bzw. förderfähigen Ausgaben unterstützt. Die zuwendungs- bzw. förderfähigen Ausgaben sind alle Ausgaben, die zur Durchführung der innovativen Maßnahme innerhalb des Bewilligungszeitraums notwendig sind.
50,6 Millionen Euro stellt der Bund für das Projekt „Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich“ bereit.